Abschluss
Bachelor of Arts
Fachbereich
Polizei
Laufbahn
Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt
Studienmodell
duales Studium
Studienbeginn
1. September eines Jahres
Regelstudienzeit
3 Jahre
Auslandsaufenthalt
optional
Zulassung
Studienvoraussetzungen
Studienort
Hochschulstandorte Zuordnung nach Einzugsbereich der Einstellungsbehörde
Karte mit Standorten des Dualen Studiums bei der Polizei NRW

Das duale Studium bei uns: Theorie, Praxis und jede Menge Training

Bei der täglichen Arbeit im Polizeivollzugsdienst wirst du immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Darauf bereiten wir dich in unserer akademischen und praktischen Ausbildung bestens vor – mit einem qualitativ hochwertigen Studium. Das duale Studium gliedert sich also in 3 Abschnitte: Theorie lernen, durch Training vertiefen und in der Praxis anwenden. Während der 3-jährigen Ausbildung in Form eines dualen Studiums erhältst du umfassende Kenntnisse in Rechtsfragen, erwirbst Fähigkeiten zur Bewältigung deiner Aufgaben und lernst deine Arbeit von der psychologischen, soziologischen und politischen Seite kennen. Du studierst an der HSPV NRW (Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung), trainierst im Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW und bist in der Praxis in den örtlichen Behörden.

 

Ein duales Studium zum/zur Polizeikommissar/in bei der Polizei NRW bietet dir viele Vorteile.

Spannende und verantwortungsvolle Tätigkeiten – Nach deinem Studium und der Erstverwendung stehen dir viele Wege für deine Karriere offen. Du hast viele Möglichkeiten und kannst dich im Job weiter spezialisieren. Etwa im Ermittlungsdienst eines Kriminalkommissariats, bei den Spezialeinheiten, als Diensthundführer/in, in der Hubschrauberstaffel, Polizeireiterstaffel oder als Lehrkraft in der Aus- und Fortbildung. Es liegt an dir, etwas daraus zu machen.

Guter Verdienst – Während des Studiums erhältst du monatlich ca. 1.300 € (netto). Nach dem Studium beträgt dein Anfangsgehalt ca. 3.000 € (brutto, inkl. Zulagen). Deine Übernahme nach der Ausbildung ist garantiert. Deine Krankheitskosten werden übernommen – und später erhältst du eine Pension.

Sicherer Arbeitsplatz – Nach drei Jahren Dienstzeit wirst du zur Beamtin bzw. zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Du durchläufst die Beamtenlaufbahn des gehobenen Dienstes.

Gleichberechtigung – Frauen und Männer sind auf allen Hierarchieebenen chancengleich eingebunden. Es gibt keine Besoldungsunterschiede.

Kulturelle Vielfalt – Bei uns arbeiten Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen mit unterschiedlichen Lebensweisen und Religionen. Offenheit und Toleranz sind Werte, für die wir uns in unserem Alltag einsetzen.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Veränderungen durch Schwangerschaft, Mutterschutz oder Elternzeit nehmen einen wichtigen Stellenwert ein. Nach dem dualen Studium ist eine Beschäftigung in Teilzeit möglich.

Sportförderung – Du treibst Sport in einem Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs-, Nachwuchs-, oder Teamsportkader einer olympischen Disziplin? Wir nehmen Rücksicht auf deine Trainings- und Wettkampftermine und können nach Absprachen und Genehmigung durch das Ministerium des Innern deine Ausbildung innerhalb des dualen Studiums auf fünf Jahre verlängern.

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Profilbild einer Studentin mit Brille

Solltest du nach erfolgreich abgeschlossenem Bewerbungsverfahren schwanger werden, steht dieser Umstand einer Einstellung in den Polizeivollzugsdienst nicht entgegen. Wirst du während der Ausbildungszeit schwanger, wird eine Beurteilung zur weiteren Teilnahme am Bachelor-Studiengang erfolgen. Du wirst verstehen, dass bestimmte Dienste von dir in den Zeiten der Schwangerschaft und des Mutterschutzes nicht verrichtet werden dürfen.

Aus medizinischer Sicht begründet dürfen schwangere Kommissaranwärterinnen bereits im 1. Jahr ihrer Ausbildung im berufspraktischen Training (Trainingsbereich im LAFP) nicht an den Teilmodulen Schießen/Nichtschießen, Eingriffstechniken, körperliche Leistungsfähigkeit (Sport und Rettungsschwimmen) und Fahr- und Sicherheitstraining teilnehmen.
Voraussetzung für das Bestehen des berufspraktischen Trainings ist das Bestehen aller Teilmodule. Wegen der nicht möglichen Teilnahme können die vorgenannten Teilmodule und somit das Gesamtmodul nicht bestanden werden. Das Bestehen des berufspraktischen Trainings ist Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss im Bachelor-Studiengang.
Das wiederum bedeutet für dich, dass wir dir die Möglichkeit geben, das Studium zu unterbrechen. Nach der Geburt und dem gesetzlich geregelten Beschäftigungsverbot, wirst du in einem der nachfolgenden Studienjahrgänge deine Ausbildung fortsetzen können.

Ja, Elternzeit ist während des Studiums für beide Elternteile möglich. Sprich dich dazu im Einzelfall mit deiner Ausbildungsleitung ab, welche Möglichkeiten Sinn machen.

Nein, das duale Studium kann nur in Vollzeit absolviert werden.