Schütze weiterhin dein Land –
das Land NRW, im Team 110!
Raus aus dem Flecktarn und rein in unsere blaue Uniform: Schreibe dein neues Kapitel bei der Polizei NRW.
Setze dich für Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit ein, verfolge Straftaten, entwickle dich weiter und profitiere
von den Benefits für ehemalige Soldatinnen und Soldaten. Komm ins Team 110!
Duales Studium zur Polizeikommissarin oder zum Polizeikommissar
Während deiner akademischen und praktischen Ausbildung wirst du bestens auf deinen Beruf vorbereitet – in Theorie, Training und Praxis. Du absolvierst unterschiedlichste Übungen in unseren Trainingszentren und sammelst erste praktische Erfahrungen im Streifendienst deiner Ausbildungsbehörde.
Außerdem ist dir dein volles Bundeswehr-Gehalt durch Lohnfortzahlung deines ehemaligen Arbeitgebers sicher.
Studienschwerpunkt „Ermittlungen“
Seit dem 9. Oktober kannst du dich auch für den Studienschwerpunkt der Kriminalpolizei entscheiden.
Wenn du „Ermittlungen“ wählst, bekommst du bereits vor dem Studium eine Verwendungszusage für die Kriminalpolizei und eine regionale Standortgarantie im Bereich der Einstellungs- und Ausbildungsbehörden. Der Schwerpunkt bereitet dich gezielt schon während des Studiums auf die späteren Verwendungen vor, insbesondere auch auf die Herausforderungen bei der Kriminalpolizei.
Nach deinem Studium wirst du schon nach nur einem Jahr Wachdienst zur Kripo wechseln. Danach kannst du dich entscheiden, ob du weiterhin bei der Kripo oder in einem anderen Bereich der Polizei arbeiten willst. Auf dem anderen Wege gibt es diese Garantie nicht und erfahrungsgemäß dauert es auch viel länger bis du in diesem Bereich arbeiten kannst.
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Bewerbende mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit unter bestimmten Voraussetzungen – siehe Hinweis unten)
- Du bist zum Einstellungstermin (1. September) noch nicht 37 Jahre alt. Ausnahmeregelung: Liegt dein Dienstverhältnis (mindestens 12 Jahre) oder deine Fachausbildung bei der Bundeswehr bei Eingang deiner Bewerbung noch keine sechs Monate zurück, entfällt die Höchstaltersgrenze.
- Keine gerichtlichen Vorstrafen, kein anhängiges Straf- oder Ermittlungsverfahren
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur), ein gleichwertiger Bildungsstand (z. B. vollständige Fachhochschulreife) oder Abschluss einer beruflichen Ausbildung mit Berufserfahrung (Einstellung gem. BBHZVO)
- Sechs Jahre Englischunterricht (ab Sekundarstufe 1) oder ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß europäischem Referenzrahmen für Sprachen, Level B 1
- Deutsches Sportabzeichen (mindestens in Bronze), das bis zum 01.07. des Einstellungsjahres eingereicht werden muss und zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 24 Monate sein darf
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze oder das Deutsche Schwimmabzeichen in Gold, das bis zum 01.07. des Einstellungsjahres vorliegen muss und zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 24 Monate sein darf
- Fahrerlaubnis Klasse B oder die Fahrerlaubnis zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe, erworben bis zum 01.07. des Einstellungsjahres. Das begleitete Fahren muss bis zum 01.05. des Folgejahres abgeschlossen sein. Ein Führerschein mit der Schlüsselzahl B197 wird ebenfalls anerkannt.
- Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten
- Charakterliche und geistige Anlagen, die für den Polizeidienst geeignet sind
- Lebensführung in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen
- Body-Maß-Index: nicht kleiner als 18 und nicht größer als 27,5
- Mindestgröße Frauen und Männer: grundsätzlich 1,63 Meter. Für Bewerbende, die eine Körpergröße unter 1,63 Meter aufweisen, gibt es die Möglichkeit, sich für den Polizeivollzugsdienst als geeignet zu erweisen. Im Rahmen eines Tests im Laufe des Auswahlverfahrens muss ein Nachweis erbracht werden, dass die geringere Körpergröße nicht zu einer Beeinträchtigung bei wesentlichen Aufgaben des Polizeivollzugsdienstes führt. Der Leistungstest überprüft, ob die physischen Anforderungen für den vollumfänglichen und sachgerechten Polizeivollzugsdienst von Bewerbenden erfüllt werden können. Ist dieser erfolgreich absolviert, erhalten Bewerbende unter 1,63 Meter Körpergröße ebenfalls Zugang zum Polizeivollzugsdienst der Polizei NRW.
Wir sind eine staatliche Institution, die für Recht und Gesetz, Gleichberechtigung, Offenheit, Verantwortung, Verlässlichkeit und Vertrauen steht. Du tickst wie wir? Wenn du unsere Werte mit uns teilst, dann starte deine Karriere bei uns. Wir…
- sind Allround-Profis.
- arbeiten im Team.
- sind immer ansprechbar.
- vertreten Recht und Gesetz.
- halten uns körperlich und geistig fit.
- setzen außerdem auf deine Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Belastbarkeit und Neutralität.
Duales Studium zur Polizeikommissarin oder zum Polizeikommissar
Nach dem dualen Studium startest du in einer Kreispolizeibehörde. Du kannst Wunschstandorte angeben. Dies kann deine Ausbildungsbehörde sein, die Zuordnung erfolgt aber nach dienstlichen Notwendigkeiten. Dein Familienstand und andere soziale Kriterien werden dabei berücksichtigt. Grundsätzlich wirst du zunächst mehrere Jahre in einer Polizeiinspektion im Wach- und Wechseldienst eingesetzt, im Früh-, Spät- und Nachtdienst.
Wenn du in den Kreispolizeibehörden Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Köln, Mönchengladbach, Münster, Recklinghausen und Wuppertal zum Einsatz kommst, kannst du nach einem Jahr im Wach- und Wechseldienst für zwei Jahre in eine Bereitschaftspolizeihundertschaft wechseln.
Solltest du deinen Wunschstandort nicht gleich nach Beendigung deiner Ausbildung zugeteilt bekommen haben, hast du die Möglichkeit, dich am landesweiten Versetzungsverfahren zu beteiligen.
Studienschwerpunkt „Ermittlungen“
Damit du für deinen Start bei der Kriminalpolizei bestmöglich vorbereitet bist, wirst du im ersten Jahr nach deinem Studium im Wachdienst eingesetzt. Das kann eine Verwendung im Streifendienst, in der Kriminalwache oder in ähnlichen Arbeitsbereichen sein.
Anschließend wirst du ab dem zweiten Jahr, nach erfolgreichem Bestehen des Studiums, garantiert für mindestens drei weitere Jahre in der Kriminalpolizei eingesetzt. Danach kannst du dich entscheiden, ob du weiterhin als Kriminalkommissarin oder Kriminalkommissar arbeiten möchtest oder einen anderen Bereich der Polizei NRW kennenlernen möchtest.
Wenn du also für einen Studienplatz im September 2026 zugelassen wirst, sehen die nächsten Jahre wie folgt für dich aus:
- 2026 – 2029: Duales Studium, Schwerpunkt „Ermittlungen” an deinem Wunschstandort
- 2029 – 2030: Erstverwendung im Wachdienst am gleichen Standort
- 2030 – 2033: Zweitverwendung bei der Kriminalpolizei am gleichen Standort
Next Level – Fachoberschule Polizei
Sofern du über einen mittleren Schulabschluss verfügst, ist der Start in die Fachoberschule Polizei genau der richtige Weg für dich ins Team 110.
Nach zwei Jahren Schule mit polizei-spezifischen Inhalten hast du das „Fachabitur Polizei” in der Tasche und kannst bei weiterhin charakterlicher und gesundheitlicher Eignung direkt mit dem dualen Bachelor-Studium an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW beginnen.
Duales Studium RIA und RIA IT
Du siehst dich eher in der Polizeiverwaltung als im Streifenwagen?
Dann könnte unser duales Studium als Regierungsinspektoranwärterin oder als Regierungsinspektoranwärter genau das Richtige für dich sein.
Für IT-Versierte bietet die Polizei NRW außerdem den dualen Studiengang zur Regierungsinspektorin oder zum Regierungsinspektor für Verwaltungsinformatik.
Duales Studium Verwaltungsinformatik
Bei dem Begriff IT wirst du ganz hellhörig? Dann hat die Polizei NRW neben dem Studium als RIA IT noch ein weiteres, für dich interessantes Studienangebot: das duale Studium Verwaltungsinformatik.
Gem. § 10 Soldatenversorgungsgesetz (SVG) ist den Inhabern eines Eingliederungsscheins oder Zulassungsscheins bei Einstellungen in den Vorbereitungsdienst bei den Einstellungsbehörden (…) der Länder (…) mit jeweils mehr als 20 planmäßigen Beamtenstellen (…) jede neunte Stelle bei der Einstellung für den gehobenen Dienst, vorzubehalten. Diese Vorgabe trifft auf die landeszentralen Verfahren RIA, RIA-IT und VIT zu. Es gibt also für diesen Bereich Vormerkstellen. Soldaten und Soldatinnen mit Eingliederungsschein oder Zulassungsschein bilden im Verfahren eine eigene Konkurrentengruppe.
Weitere Informationen zum dualen Studium Regierungsinspektor/in (RIA) findest du HIER.
Weitere Informationen zum dualen Studium Regierungsinspektor/in Verwaltungsinformatik (RIA IT) findest du HIER.
Weitere Informationen zum dualen Studium Verwaltungsinformatik (VIT) findet du HIER.
Weitere Informationen zum Berufsförderungsdienst der Bundeswehr findest du HIER.
Benefits
- Weiterhin Dienst in Uniform
- Einmal öffentlicher Dienst, immer öffentlicher Dienst
- Arbeitsplatz in NRW
- Heimatnahe Verwendung
- Nach erfolgreichem Studium garantierte Übernahme in NRW
- Weiterentwicklungsmöglichkeiten
- Gehalt im Studium plus ggfls. Übergangsgebührnisse
P. hat im Jahr 2006 die allgemeine Hochschulreife erworben und leistet als Soldat auf Zeit in der Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes bis zum 31.08.2022 Dienst bei der Bundeswehr. An der Universität der Bundeswehr studierte er Geschichtswissenschaften. Er hat sich frühzeitig und erfolgreich für das duale Studium bei der Polizei NRW (Beamter im gehobenen Polizeivollzugsdienst) beworben.
Das duale Studium hat er nach seinem Dienstzeitende zum 01.09.2022 angetreten.
Da es für das duale Studium im Polizeivollzugsdienst keine „vorbehaltenen Stellen“ gibt, hat P. den Eingliederungsschein zur Sicherung seines „Besitzstandes“ genutzt.
Durch die Nutzung des Eingliederungsscheins erhält er max. 10 Jahre Ausgleichsbezüge zwischen seinen aktuellen Bezügen bei der Polizei NRW (z. B. Anwärterbezüge) und einem letzten Gehalt als Hauptmann.
Da sein Lebensunterhalt somit abgesichert ist, kann er sich voll und ganz auf sein Studium konzentrieren. Die Ausgleichsbezüge ebben mit Gehaltssteigerungen und Beförderungen während der zehnjährigen Zahlungsdauer ab.
Stabsunteroffizier K. hat den schulischen Teil der Fachhochschulreife und eine abgeschlossene kaufm. Berufsausbildung vorweisen können, die er vor der Bundeswehr absolviert hat. Als SaZ mit einer Verpflichtungszeit von 8 Jahren hat er sich schon frühzeitig für das duale Studium bei der Polizei NRW (Beamter im gehobenen Polizeivollzugsdienst) interessiert.
Durch den Abschluss der Berufsausbildung verfügt er über die FHR. Zur Vorbereitung auf das Bewerbungsverfahren hat er dienstzeitbegleitende Maßnahmen wie z.B. Bewerbungstraining ÖD und Vorbereitung ÖD Teil I und II absolviert.
Er hat sich frühzeitig und erfolgreich für das duale Studium bei der Polizei NRW (Beamter im gehobenen Polizeivollzugsdienst) beworben und wurde zum 01.09.2021 eingestellt.
Da seine Dienstzeit am 31.03.2021 geendet ist und das duale Studium am 01.09.2021 begonnen hat, überbrückte er die Zeit mit einer Tätigkeit im erlernten Beruf. Beim zuständigen Bundesverwaltungsamt hat er beantragt, den Beginn der Übergangsgebührniszahlung auf den 01.09.2021 zu verschieben. Somit kann sein duales Studium bei der Polizei mit seinen Förderansprüchen nach § 5 SVG (36 Monate Förderzeit) gefördert werden.
Da in seinem Fall zwei Einkünfte aus dem öffentlichen Dienst aufeinandertreffen (Anwärterbezüge der Polizei und Übergangsgebührnisse der Bundeswehr), kommt es zur sogenannten Ruhensregelung. Hier werden Teile der Übergangsgebührnisse durch das Bundesverwaltungsamt gekürzt und einbehalten. Auskunft zur Ruhensregelung erteilt das zuständige Bundesverwaltungsamt.
Die Hauptgefreite A. ist am 01.10.2021 als Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL 23 Monate) in die Bundeswehr eingetreten. Vor ihrer Bundeswehrzeit hat sie die Fachoberschulreife erworben, eine dreijährige handwerkliche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen und nach der Ausbildung noch 18 Monate im erlernten Beruf gearbeitet. In der Truppe ist sie als Transportsoldatin eingesetzt.
Durch den Besuch einer Jobmesse in ihrer Kaserne erfuhr sie im Gespräch mit den Einstellungsberatenden der Polizei, dass sie mit dem Schulabschluss, der abgeschlossenen Berufsausbildung und der Berufserfahrung nach der Ausbildung, zusammen mit der Zeit als Freiwillig Wehrdienst Leistenden die Hochschulzugangsberechtigung für das duale Studium bei der Polizei erfüllt.
Nach erfolgreicher Bewerbung muss sie für die Zulassung zum dualen Studium bei der Polizei noch eine Zulassungsprüfung bestehen. Nach bestandener Zulassungsprüfung kann sie am 01.09.2023 mit dem dualen Studium beginnen.
4. Beispiel:
Oberstabsgefreiter S. ist unmittelbar nach dem Erwerb der Fachoberschulreife als Freiwillig Wehrdienst Leistender (FWD) für 15 Monate am 01.04.2022 in die Bundeswehr eingetreten. Da es nicht zur geplanten Weiterverpflichtung als Soldat auf Zeit kam, suchte S. das Gespräch mit einer Förderungsberaterin seines zuständigen Standortteams in Wesel.
S. ist an einer beruflichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst interessiert und kann sich eine Tätigkeit als Polizeibeamter beim Land NRW sehr gut vorstellen. Allerdings fehlt ihm die Hochschulzugangsberechtigung für das duale Studium.
Seine Förderungsberaterin hat ihn über den neuen Bildungsgang FOS Polizei informiert. Hier stellt die Polizei NRW für das Jahr 2023 im Rahmen eines Pilotprojektes rund 350 Schulplätze an ausgewählten Berufskollegs in NRW zur Verfügung.
Nach einem weiteren Beratungsgespräch bei einem Einstellungsberater der heimischen Kreispolizeibehörde, hat er sich für die FOS Polizei beworben (Schulbeginn Herbst 2023).
Nach erfolgreich durchlaufenem Auswahlverfahren beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW hat er die Einstellungszusage erhalten und konnte sich beim heimischen Hansa-Berufskolleg in Münster mit der Einstellungszusage für den Bildungsgang FOS Polizei anmelden.
Nach erfolgreichem Erwerb der Fachhochschulreife und einer Überprüfung der gesundheitlichen Eignung, kann er voraussichtlich zum 01.09.2025 das duale Studium bei der Polizei NRW aufnehmen.
Hauptfeldwebel H. hat vor dem Eintritt in die Bundeswehr den Hauptschulabschluss erworben und seine Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker erfolgreich abgeschlossen. Während seiner Dienstzeit von 15 Jahren erfolgte die Fortbildung zum Industriemeister Metall. Mit diesem Fortbildungsabschluss verfügt H. über die Hochschulzugangsberechtigung und kann sich für das duale Studium bei der Polizei NRW bewerben.
Mit seinen geminderten Förderansprüchen nach § 5 SVG ist die Förderung des dualen Studiums vollumfänglich möglich. Als SaZ 15 nutzt H. den Zulassungsschein, und bekommt neben der Förderung des Studiums nach § 5 SVG erhöhte Übergangsgebührnisse zur Sicherstellung seines Lebensunterhaltes.
Da in seinem Fall zwei Einkünfte aus dem öffentlichen Dienst aufeinandertreffen (Anwärterbezüge der Polizei und Übergangsgebührnisse der Bundeswehr) kommt es zur sogenannten Ruhensregelung. Hier werden Teile der Übergangsgebührnisse durch das Bundesverwaltungsamt gekürzt und einbehalten. Auskunft zur Ruhensregelung erteilt das zuständige Bundesverwaltungsamt.
N. ist SaZ 4 und hat direkt nach dem Abitur am 01.09.2019 als Sanitätssoldatin ihren Dienst bei der Bundeswehr in Rheine angetreten.
In den Beratungsgesprächen mit der Förderungsberaterin des Standortteams Münster hat sie von Beginn an den Wunsch geäußert, Polizeibeamtin beim Land NRW zu werden. Zur Informationsgewinnung nahm sie 2022 am digitalen Soldatentag der Polizei NRW teil. Hier erhielt Sie durch die Einstellungsberatung des Polizeipräsidiums Münster erste Informationen über das Bewerbungsverfahren und den Studienverlauf.
In einem weiteren persönlichen Gespräch mit der Einstellungsberatung Münster wurden die Bewerbungsunterlagen vorbereitet. Ihre Bewerbung war erfolgreich, so dass sie direkt nach Dienstzeitende am 01.09.2023 das duale Studium aufnehmen kann.
Aufgrund ihrer zeitlichen Förderansprüche von 12 Monaten (SaZ 4), kann das duale Studium nur anteilig (12/36) gefördert werden. Nach Ende der unter Beachtung der Ruhensregelung gezahlten erhöhten Übergangsgebührnisse, muss sie den Lebensunterhalt aus den Anwärterbezügen bestreiten.
Aus der Bundeswehr ins Team 110!
Einst Flecktarn, heute Polizeiuniform: Ehemalige Soldaten erzählen von ihrem beruflichen Neuanfang bei der Polizei NRW
Wieso sich die Kollegen beruflich für ein neues Kapitel als Polizisten entschieden haben? Welche Erfahrungen aus der Bundeswehrzeit - mit Blick auf den Polizeidienst - hilfreich sein können? Und was das Ganze auf finanzieller Ebene bedeutet? Diesen und weiteren Fragen widmen sich die Polizeibeamten Torsten, Rüdiger und Christoph mit ihren persönlichen Erfahrungen im Interview.
- Start September 2008 (erstes Bachelor-Polizeistudium im Land NRW)
- dienstliche Verwendung im Wach- und Wechseldienst, Tutor (direkte Ansprechperson für die Studierenden innerhalb der Ausbildungsbehörde), stellvertretender Wachhabender, vollständig ausgebildeter Einsatzbearbeiter der Leitstelle (SB LSt)
- seit September 2018 Dienst beim Landesamt für Aus- und Fortbildung und Personalangelegenheiten des Landes Nordrhein-Westfalen (LAFP NRW) als Lehrender in der Ausbildung (LiA); PolizeianwärterInnen das jeweilige polizeiliche Wissen in Theorie und Praxis für Ihre anstehenden Studienabschnitte vermitteln
- bei der Polizei NRW seit 1995 (Eintritt: 95/X, Polizeiausbildungsinstitut Linnich (PAI))
- Wach- und Wechseldienst im Landrat Bergheim, Düren, Heinsberg
- Einsätze als Streifenbeamter, Wachdienstführer (WDF), Kradfahrer,Ausbildung für die Alarmhundertschaft, Ausbildung für den Personenschutz, Auslandsverwendung 2 Jahre für GPPT Afghanistan (Kabul und Mazar als Lehrender und für die Stabsarbeit, Security, Verbindungsoffizier zur Bundeswehr)
- derzeit: Lehrender in der Bachelor-Ausbildung beim Landesamt für Aus- und Fortbildung und Personalangelegenheiten Nordrhein-Westfalen (LAFP NRW) in Brühl
- 15.11.1991 (Zwischenquartal) Luftwaffe, Luftwaffensanitätsschule in Giebelstadt, Bayern
- 02/92 – 10/95 Luftwaffenausbildungsregiment II in Budel / NL (Deutsche Streitkräfte Niederlande)
- Verwendung als Ausbilder u. Militärkraftfahrer, BCE, Sanitäter (SanMat)
- Start September 2002, duales Studium bei der Polizei NRW
- Wach -und Wechseldienst in Dortmund, Tutor für Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter, Wachhabender und Planer tätig
- Seit 2013 als Lehrender beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten Nordrhein-Westfalen (LAFP NRW) in Selm; Fächer: Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalitätskontrolle, Verkehrssicherheitsarbeit Schießen/Nichtschießen, Eingriffstechniken, Fahrsicherheitstraining und Erste Hilfe.
- dreimonatigen Grundausbildung im Luftwaffenausbildungsregiment 2
- Fluggerätmechaniker beim Jagdgeschwader 71 in Wittmund
- Unteroffizierslehrgang an der Unteroffiziersschule der Luftwaffe in Appen und Lehrgang für Luftfahrzeugmechaniker an der Technischen Schule der Luftwaffe in Kaufbeuren
- Dienstzeitende als Stabsunteroffizier nach vier Jahren