Bei der Polizei NRW gibt es nicht einen einzelnen Einstellungstest, sondern ein umfangreiches Auswahlverfahren, das aus mehreren Abschnitten besteht. Bei jedem Auswahl-Abschnitt musst du bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, um zum nächsten Abschnitt eingeladen zu werden. Wenn du alles bestehst, bist du schon so gut wie angenommen!

Verfahrensablauf:

  • Check deiner Eingaben in der Online-Bewerbung, in deinen Basisformularen und deinen persönlichen Unterlagen
  • Computergestützter Test (PC-Test, 1. Auswahlverfahrenstag in Münster)
  • Die von dir postalisch eingereichten Unterlagen für die ärztliche Untersuchung  (Zusatzformulare) werden überprüft
  • Assessment Center (AC)
  • Polizeiärztliche Untersuchung (HU)
  • AC und HU können ggf. auch in umgekehrter Reihenfolge stattfinden
  • Nachauswahl (finale Prüfung deiner Bewerbungsunterlagen bei erfolgreicher Absolvierung und die Einstellungszusage)

 

In unseren FAQ weiter unten wird das Auswahlverfahren der Polizei NRW im Detail beschrieben.

 

Kannst du dich erneut bewerben?

Im Prinzip, ja. Wenn du das Auswahlverfahren nicht erfolgreich durchlaufen hast, informieren wir dich detailliert über die Gründe deines Ausscheidens.

Eine erneute Bewerbung für dasselbe Einstellungsjahr und dieselbe Laufbahn ist, nach dem Ausscheiden aus dem Auswahlverfahren, leider nicht möglich.

Wir würden uns aber freuen, wenn du dich für das folgende Einstellungsjahr wieder bei uns bewerben würdest. Bei einer weiteren Bewerbung ist es allerdings erforderlich, dass du dich online neu bewirbst und sämtliche Einstellungstests, Untersuchungen und das Assessment Center erneut absolvierst.

Wenn du bereits für das vergangene Einstellungsjahr einen Rangordnungswert erreicht hast (also der PC-Test und das Assessment Center von dir erfolgreich absolviert wurde), kannst du diesen mit in das nächste Einstellungsjahr nehmen. Den PC-Test und das Assessment Center musst du dann für das Jahr, in dem der Rangordnungswert übernommen wird, nicht mehr absolvieren. Dies kannst du bei deiner Online-Bewerbung entsprechend angeben.

Bitte beachte, dass die Polizeiärztliche Untersuchung trotz der Übernahme des Rangordnungswertes, erneut absolviert werden muss. Zudem musst du auch alle bereits eingereichten Unterlagen erneut über das Jobportal hochladen bzw. uns die Zusatzformulare erneut per Post zukommen lassen.

Bitte beachte auch, dass die Übernahme des Rangordnungswertes nur für das direkt darauffolgende Einstellungsjahr möglich ist.

Bitte mache entsprechende Angaben bereits in der Online-Bewerbung.

Eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst ist auch mit vorhandenem Körperschmuck möglich.

Entscheidend hierfür sind Lage, Art und Umfang. Körperschmuck sind insbesondere:

  • Tätowierungen,
  • Piercings,
  • Skarifikationen,
  • Implantate und Vergleichbares.

Bei jedem Auswahl-Abschnitt musst du bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, um zum nächsten Abschnitt eingeladen zu werden. Bei den Abschnitten PC-Test und Assessment-Center (AC) wird diese Mindestanforderung in einem sogenannten Rangordnungswert (ROW) ausgedrückt. Die Höhe deines persönlichen Rangordnungswertes hängt von deiner gezeigten Leistung im PC-Test bzw. AC ab. Der hieraus resultierende Platz in der Gesamtrangliste ist natürlich auch von der Leistung der anderen Bewerbenden abhängig. Wenn du zum Beispiel acht von zehn Aufgaben richtig gelöst hast, ist das schon eine sehr gute Leistung. Wenn jedoch alle deine Mitbewerbenden jeweils neun oder zehn Aufgaben richtig absolviert haben, steht dein Wert mit acht im hinteren Bereich der Rangliste. Der Rangordnungswert muss sowohl beim PC-Test (bzw. Teilaufgaben des PC-Tests) als auch beim AC mindestens 85 betragen, um zum nächsten Abschnitt zu gelangen. Solltest du deinen ROW nicht kennen, kann dieser über deine Personalwerberin/deinen Personalwerber erfragt werden. Insgesamt gilt: Je höher der Rangordnungswert, desto besser sind deine Einstellungschancen.

ROW aus dem AC oder dem PC-Test können als Einzelleistung nicht für eine erneute Bewerbung im Folgejahr übernommen werden. Lediglich der Gesamt- Rangordnungswert (also das Ergebnis von AC plus PC- Test) kann hierzu herangezogen werden.

Unser Auswahlverfahren besteht aus mehreren Abschnitten:

  • Administrative Vorauswahl 
  • Computergestützter Test (PC-Test)
  • Medizinische Vorauswahl
  • Assessment-Center (AC)
  • Polizeiärztliche Untersuchung (HU)
  • Nachauswahl

Die Tage AC und HU können auch in getauschter Reihenfolge stattfinden!

Vorauswahl

Im Rahmen der sogenannten „administrativen Vorauswahl“ werden deine Daten der Online-Bewerbung, die Basisformulare und die eingereichten persönlichen Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und deine Voraussetzungen gecheckt.

Wenn diese Prüfung soweit vollständig und ohne Beanstandung ist, wirst du (ohne vorherige ärztliche Beurteilung) zunächst zum ersten Auswahlverfahrenstag eingeladen.

Die Einladung erfolgt über das Jobportal/Meine Karriere.

PC-Test 

Der PC-Test findet beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten des Landes NRW (LAFP NRW) in Münster statt.

Beim PC-Test werden analytische Fähigkeiten, Lernfähigkeit, Gedächtnisleistung und (schriftliche) Kommunikationsfähigkeit überprüft. Der Test dauert ca. zwei Stunden und besteht aus verschiedenen Aufgabengruppen.

Die Aufgaben beschäftigen sich unter anderem mit Wortanalogien, Figurensequenzen, Zahlensymbolen, Syllogismen, Flussdiagrammen, Rechtschreibung und Zeichensetzung sowie der Merkfähigkeit.

Auf diesen Test solltest du dich gut vorbereiten. Fachliteratur, in welcher die Aufgabenarten vorgestellt werden, erhältst du im Buchhandel.

Im Regelfall erhältst du das Ergebnis des PC-Tests vor Ort.

 

Wenn du den Test nicht bestanden hast, ist das Auswahlverfahren an dieser Stelle für dich beendet. Du kannst dich dann frühestens für das folgende Einstellungsjahr erneut bewerben.

Wenn du den ersten Auswahltag erfolgreich absolviert hast überprüft der polizeiärztliche Dienst die von dir eingereichten medizinischen Unterlagen (Zusatzformulare), um die wir dich noch vor dem ersten Auswahltag gebeten haben.

Diese solltest du im Jobportal herunterladen und uns binnen zwei Wochen einreichen.

Bitte beachte: die Zusatzformulare und ärztlichen Unterlagen musst du uns postalisch (LAFP NRW, Dezernat 53, Weseler Straße 264, 48151 Münster) zusenden

Auch hier gilt: Sollten die Unterlagen in der gesetzten Frist nicht bei uns eingehen, gehen wir davon aus, dass deinerseits kein Interesse mehr an der Bewerbung besteht, womit du aus dem Bewerbungsverfahren automatisch ausscheidest.

Falls die 14-tägige Frist nicht ausreicht, antworte uns einfach auf eine der letzten E-Mails und bitte um eine Fristverlängerung.

Assessment-Center

Das Assessment-Center absolvierst du im Regelfall in einer unserer Einstellungs- und Ausbildungsbehörden. Die Einladung dazu erfolgt durch die jeweilige Behörde. Wo du das AC absolvierst, hängt von deinem Wohnort ab. Solltest du außerhalb Nordrhein-Westfalens wohnen, wird gemeinsam mit dir eine Einstellungs- und Ausbildungsbehörde für die Durchführung des Assessment-Centers festgelegt. Im AC werden u. a. soziale und kommunikative Kompetenzen geprüft. Du absolvierst hier zwei Rollenspiele, hältst einen Vortrag und stellst dich einem Interview.

Erstes Rollenspiel:

Beim ersten Rollenspiel handelt es sich um ein Konfliktgespräch, das du mit einem/einer ausgebildeten Rollenspieler/-in führst. Dabei soll ein Konflikt behandelt werden, der im polizeilichen Umfeld auftreten kann. Dieses Gespräch dauert ungefähr fünf Minuten.

Vortrag:

Für den Vortrag hast du 15 Minuten Vorbereitungszeit. Es handelt sich um aktuelle Alltagsthemen. Der Vortrag soll ca. fünf Minuten dauern. Im Anschluss werden dir zwei Fragen zum Thema gestellt.

Zweites Rollenspiel:

Im zweiten Rollenspiel wird die Situation in einer Führungsstelle eines Polizeipräsidiums (vergleichbar mit einem Sekretariat) nachgestellt. Hier müssen schriftliche Unterlagen bearbeitet und es muss auf Telefonanrufe reagiert werden.

Interview:

Im abschließenden Interview sollst du etwas zu deiner bisherigen schulischen und/oder beruflichen Entwicklung erzählen sowie Fragen zu deiner Berufsmotivation und anderen Aspekten des Polizeiberufes beantworten.

Auch beim AC erhältst du nach der letzten Übung eine Rückmeldung zu deinem Ergebnis. Wenn du die Mindestanforderungen erfüllt hast (Rangordnungswert mind. 85), wirst du darüber unmittelbar informiert und später, sofern noch nicht erfolgt, zu einer Untersuchung beim Polizeiarzt eingeladen. Hier ist zu bemerken, dass unter Umständen die ärztliche Untersuchung für dich auch vor dem AC stattfinden kann – je nach Kapazitäten innerhalb der Verfahrensteile.

Wenn du das AC nicht bestanden hast, ist das Auswahlverfahren an dieser Stelle für dich beendet.

Du kannst dich dann frühestens für das folgende Einstellungsjahr erneut bewerben.

Polizeiärztliche Untersuchung und das Formalgespräch

Bei dieser medizinischen Untersuchung, welche wiederum beim LAFP NRW in Münster stattfindet, wird geprüft, ob du polizeidiensttauglich bist. Dabei werden u. a. Hör- und Sehvermögen sowie die körperliche Belastbarkeit (EKG) getestet. Auch die Körpergröße (hier sind mittlerweile Ausnahmen zur Mindestgröße von 163 cm möglich) wird gemessen und dein Body-Mass-Index ermittelt. Abschließend wirst du von einer Polizeiärztin oder einem Polizeiarzt untersucht. Es besteht die Möglichkeit, dass weitere Facharztbefunde herangezogen werden müssen. Dies wird aber im Einzelnen mit dir besprochen.

An diesem Tag erfolgt ebenfalls ein Formalgespräch. Hier werden eventuell offene Rückfragen geklärt. Weiterhin musst du hier u. a. angeben, ob gegen dich aktuell ein Strafverfahren anhängig ist. Außerdem werden die noch fehlenden Bewerbungsunterlagen mit dir besprochen.

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Mehr Informationen

Nachauswahl

Hast du bis hierhin alle Abschnitte erfolgreich durchlaufen, erfolgt die weitere Bearbeitung deiner Bewerbung im Rahmen der sogenannten „Nachauswahl“. Dort werden nochmals alle Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Gegebenenfalls wirst du hier noch einmal gebeten, Unterlagen einzureichen. In Abhängigkeit von deinem erreichten Rangordnungswert erhältst du in diesem Abschnitt auch weitere Informationen über eine mögliche Einstellung in den Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen.

Wenn du das Auswahlverfahren nicht erfolgreich durchlaufen hast, informieren wir dich detailliert über die Gründe des Ausscheidens. Eine erneute Bewerbung für dasselbe Einstellungsjahr ist, nach dem Ausscheiden aus dem Auswahlverfahren, nicht möglich. Wir würden uns freuen, wenn du dich für das folgende Einstellungsjahr wieder bei uns bewerben würdest. Bei einer weiteren Bewerbung ist es erforderlich, dass du dich online neu bewirbst. Dafür solltest du dein bereits bestehendes Konto in unserem Jobportals nutzen. Bitte bedenke, dass auch alle Dokumente, die für eine Bewerbung notwendig sind erneut hochgeladen oder eingereicht werden müssen.

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