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Über das Jobportal legst du dir ein kostenloses Benutzerkonto an. Im Anschluss kannst du online deine Bewerbung bei uns einreichen. Nach Einreichen deiner Online-Bewerbung erhältst du per E-Mail eine Eingangsbestätigung deiner Onlinebewerbung, sowie weitere Informationen.

Im Jobportal/Meine Karriere werden dir die erforderlichen Basisformulare inkl. Lebenslauf als Download zur Verfügung gestellt. Fülle alles gewissenhaft aus, vergiss die erforderlichen Unterschriften bitte nicht und lade die geforderten Unterlagen wieder im Jobportal hoch.

Wichtig! Erst nach dem vollständigen Upload aller erforderlichen Formulare und Unterlagen, beginnt die Sachbearbeitung mit der Bearbeitung deiner Bewerbung!

Nach Prüfung deiner Unterlagen bitten wir dich um Zusatzformulare für die ärztliche Untersuchung. Auch diese stellen wir dir als Download im Jobportal/Meine Karriere/Dokumente zur Verfügung.

Die Zusatzformulare und andere ärztliche Unterlagen unterliegen einem besonderen Datenschutz und müssen uns postalisch zugesandt werden – ein Upload ist in diesem Fall nicht möglich!

Bitte sende deine Unterlagen unbedingt fristgerecht an folgende Adresse:

LAFP NRW

Dezernat 53

Weseler Straße 264

48151 Münster

Bitte beachte bei den Zusatzformularen die Ausfüllhinweise (Vorblatt)!

Während oder nach der zweiwöchigen Bearbeitungsfrist für die Zusatzformulare wirst du in der Regel zum ersten Auswahlverfahrenstag (PC- Test in Münster) eingeladen.

Da wir eine Vielzahl von Bewerbungen haben, kann es jedoch im Einzelfall bis zur Einladung zum ersten Testtag oder einer sonstigen Rückmeldung zu Wartezeiten von teilweise mehreren Monaten kommen.

Die Einladung wird dir jedoch rechtzeitig zugehen (mehrere Tage vor dem Termin). Die Einladungen zu den Verfahrensteilen erhältst du per E-Mail.

Wenn deine postalisch zugesendeten ärztlichen Unterlagen geprüft wurden, laden wir dich entweder zur Polizeiärztlichen Untersuchung oder zum Assessmentcenter (AC) ein.

Auch hierzu wirst du rechtzeitig eingeladen und informiert.

Grundsätzlich gilt: du befindest dich so lange im Auswahlverfahren, bis du einen Einstellungs- oder einen Ablehnungsbescheid erhältst.

Wenn du während der Wartezeit Fragen hast, kontaktiere einfach deine Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort

unter der Hotline: 0251/7795-5353

oder antworte auf unsere letzte E-Mail, die du erhalten hast.

Ändere bitte nicht den Betreff der Ursprungs – E-Mail!

Um das Studium an der Hochschule für Polizei und für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW) beginnen zu können, musst du zum Zeitpunkt der Einstellung hierzu berechtigt sein. Der Zugang zum Bachelorstudiengang steht dir offen, wenn du ein Abitur bzw. die volle Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil) oder gemäß der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung (BBHZVO) eine abgeschlossene Ausbildung und mehrjährige Berufserfahrung (siehe unten) hast.

Weiterhin muss jede Bewerberin/jeder Bewerber den Nachweis über sechs Jahre Englischunterricht ab Sekundarstufe 1 erbringen oder alternativ die Sprachkenntnisse der EU-Amtssprache Englisch mit Level B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen.

Alle vorgenannten Voraussetzungen müssen erst zum Zeitpunkt der Einstellung vorliegen und nicht schon bei der Bewerbung.

Bewerbung mit Ausbildung und Berufserfahrung

Die Qualifikation nach BBHZVO ist unabhängig von der Schulbildung. Du musst allerdings eine der folgenden Voraussetzungen (§2 – §4 BBHZVO) nachweisen:

§ 2 BBHZVO
Eine der folgenden Voraussetzungen trifft auf dich zu:

  • Du besitzt einen Meisterbrief im Handwerk.
  • Du besitzt einen gleichwertigen Fortbildungsabschluss mit Prüfungsregelungen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung.
  • Du besitzt eine vergleichbare landesrechtlich geregelte Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie für sozialpflegerische und sozialpädagogische Berufe.
  • Du besitzt den Abschluss einer Fachschule entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz.
  • Du besitzt einen Abschluss einer sonstigen gleichwertigen bundes- oder landesrechtlich geregelten Aufstiegsfortbildung.

§ 3 BBHZVO

  • Du hast eine mindestens zweijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert

und

  • bist anschließend an die Ausbildung einer insgesamt mindestens dreijährigen Tätigkeit im erlernten oder in einem fachlich entsprechenden Beruf nachgegangen. Der Abschluss einer weiteren fachlich verwandten Berufsausbildung wird dabei als berufliche Tätigkeit angerechnet.
  • Eine mindestens hälftige Teilzeitbeschäftigung ist als berufliche Tätigkeit mit dem entsprechenden Anteil anzurechnen.

§ 4 BBHZVO

  • Du hast eine mindestens zweijährige Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert

und

  • bist anschließend an die Ausbildung einer insgesamt mindestens dreijährigen Tätigkeit in anderen Berufen nachgegangen. Dieser Tätigkeit gleichgestellt sind beispielsweise die hauptverantwortliche und selbstständige Führung eines Familienhaushalts, die Erziehung eines minderjährigen Kindes oder die Pflege eines Angehörigen.
  • Als berufliche Tätigkeit werden außerdem angerechnet: freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales Jahr, freiwilliges ökologisches Jahr, Tätigkeit als Entwicklungshelferin/ Entwicklungshelfer im Sinne des Entwicklungshelfergesetzes und der Abschluss einer weiteren mindestens zweijährigen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Sämtliche Beschäftigungsverhältnisse und Tätigkeiten müssen lückenlos durch dich nachgewiesen werden.

In den Fällen des § 4 BBHZVO muss zunächst eine Zugangsprüfung abgelegt werden. Diese Prüfung wird durch die Hochschule für Polizei und für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW) durchgeführt. Bewirb dich auf normalem Wege bei uns, die Prüfung wird dann im weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens stattfinden. Die Anmeldung zur Prüfung nehmen wir in Absprache mit der HSPV NRW für dich vor.

Informationen zur Zugangsprüfung an der HSPV NRW findest du unter:

https://www.hspv.nrw.de/studium/studieren-an-der-hspv/zugang-zulassung/zugangspruefung-zum-studium

PC-Test 

Der PC-Test findet beim Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten des Landes NRW (LAFP NRW) in Münster statt.

Beim PC-Test werden analytische Fähigkeiten, Lernfähigkeit, Gedächtnisleistung und (schriftliche) Kommunikationsfähigkeit überprüft. Der Test dauert ca. zwei Stunden und besteht aus verschiedenen Aufgabengruppen.

Die Aufgaben beschäftigen sich unter anderem mit Wortanalogien, Figurensequenzen, Zahlensymbolen, Syllogismen, Flussdiagrammen, Rechtschreibung und Zeichensetzung sowie der Merkfähigkeit.

Auf diesen Test solltest du dich gut vorbereiten. Fachliteratur, in welcher die Aufgabenarten vorgestellt werden, erhältst du im Buchhandel.

Im Regelfall erhältst du das Ergebnis des PC-Tests vor Ort.

 

Wenn du den Test nicht bestanden hast, ist das Auswahlverfahren an dieser Stelle für dich beendet. Du kannst dich dann frühestens für das folgende Einstellungsjahr erneut bewerben.

Wenn du den ersten Auswahltag erfolgreich absolviert hast überprüft der polizeiärztliche Dienst die von dir eingereichten medizinischen Unterlagen (Zusatzformulare), um die wir dich noch vor dem ersten Auswahltag gebeten haben.

Diese solltest du im Jobportal herunterladen und uns binnen zwei Wochen einreichen.

Bitte beachte: die Zusatzformulare und ärztlichen Unterlagen musst du uns postalisch (LAFP NRW, Dezernat 53, Weseler Straße 264, 48151 Münster) zusenden

Auch hier gilt: Sollten die Unterlagen in der gesetzten Frist nicht bei uns eingehen, gehen wir davon aus, dass deinerseits kein Interesse mehr an der Bewerbung besteht, womit du aus dem Bewerbungsverfahren automatisch ausscheidest.

Falls die 14-tägige Frist nicht ausreicht, antworte uns einfach auf eine der letzten E-Mails und bitte um eine Fristverlängerung.