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Bis zum 01.07. des Einstellungsjahres musst du ein gültiges Deutsches Sportabzeichen in Bronze einreichen.

Der Nachweis darf am 01.07. des Einstellungsjahres nicht älter als 24 Monate sein.

Bis zum 01.07. des Einstellungsjahres muss die Fahrerlaubnis der Klasse B für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe nachgewiesen werden. Auch begleitetes Fahren ab 17 zählt hierzu, allerdings müssen alle Studierenden spätestens bis zum 01.05. des Folgejahres nach der Einstellung die vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse B vorweisen können.

Ein Führerschein mit der Schlüsselzahl B197 wird ebenfalls anerkannt.

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Ausweisdokument
  • Schul– und evtl. Berufs– und Prüfungszeugnisse, aus denen hervorgeht, dass spätestens bis zum Einstellungstermin das Abitur oder die volle Fachhochschulreife mit der Berechtigung zum Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland oder in Nordrhein-Westfalen erreicht ist (das letzte vorliegende Zeugnis, falls dir das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt).

Bei einer Qualifikation gemäß Berufsbildungshochschulzugangsverordnung muss die Schulbildung und die Berufserfahrung nachgewiesen werden. Ein lückenloser Nachweis der Beschäftigungsverhältnisse ist erforderlich.

Falls du deine Hochschulreife im Ausland erworben hast, benötigst du eine Bescheinigung der Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf über die Anerkennung.

*Ein Nachweis über sechs Jahre Englischunterricht ab Sekundarstufe 1 (Sollte dies auf deinem Abschlusszeugnis nicht vermerkt/erkennbar sein, sende und bitte die jeweiligen Zeugnisse der fünften und zehnten Klasse zu.) oder ein Nachweis über Sprachkenntnisse in der EU-Amtssprache Englisch mit Level B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

  • Falls du zum Zeitpunkt der Einstellung bereits 37 Jahre alt bist: Entsprechende Nachweise zur Begründung der Ausnahmeregelung (z.B. SAZ12, Wehrpflicht, Bundes-/Jugendfreiwilligendienst, soziales- oder ökologisches Jahr, Betreuungszeiten, Pflegezeiten)

  • Falls du Spitzensportlerin oder Spitzensportler bist (Sportförderung): eine Bestätigung der Kaderzugehörigkeit zum Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Ergänzungskader (EK) – alternativ bei Mannschaftssportarten Teamsportkader (TK) – oder Nachwuchskader (NK 1 und NK 2) oder einer entsprechenden Auswahlmannschaft und eine Empfehlung deines Sportfachverbandes.

  • Falls du eingebürgert wurdest: eine Kopie der Einbürgerungsurkunde.

  • Falls du Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler bist: den Registrierschein des Grenzdurchgangslagers.

  • Falls du Nicht-EU-Bürgerin oder -Bürger bist: eine Aufenthaltserlaubnis/-berechtigung oder Niederlassungserlaubnis.

Spätestens bis zum 01.07. des Einstellungsjahres erwarten wir… 

  • einen Nachweis über das Deutsche Sportabzeichen (mindestens in Bronze),
    das zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 24 Monate sein darf (Infos Deutsches Sportabzeichen).
    Wichtig: Bitte beachte, dass du in dem Jahr, in dem du das 18. Lebensjahr vollendest, den Nachweis für Erwachsene erbringen musst.
  • einen Nachweis über das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen (mind. Bronze) oder einen Nachweis des Deutschen Schwimmabzeichens in Gold, das zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 24 Monate sein darf.
  • einen Nachweis über den Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe (hierzu zählt auch begleitetes Fahren ab 17). Hinweis: Spätestens bis zum 01.05. des Folgejahres der Einstellung muss die vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse B vorliegen. Ein Führerschein mit der Schlüsselzahl B197 wird ebenfalls anerkannt.

Am Tag der Einstellung (im Regelfall der 01.09.) darf man noch nicht 37 Jahre alt sein.

Ausnahmen gibt es für 

*Soldatinnen/Soldaten auf Zeit (mindestens SAZ zwölf Jahre und das Ende des Dienstverhältnisses oder der Fachausbildung liegt bei Eingang der Bewerbung noch keine sechs Monate zurück).

*Bewerberinnen und Bewerber, die Wehrpflicht oder Zivildienst geleistet haben. Das Höchstalter erhöht sich hier um die tatsächlich geleistete Zeit.

*Bewerberinnen und Bewerber, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder Bundes-/Jugendfreiwilligendienst geleistet haben. Das Höchstalter erhöht sich hier um die tatsächlich geleistete Zeit.

*Bewerberinnen und Bewerber, die minderjährige Kinder betreut oder einen nahen Angehörigen gepflegt haben, der nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftig war. Das Höchstalter erhöht sich hier um die tatsächlich geleistete Zeit, jedoch pro Kind/Angehörigen um höchstens drei Jahre, insgesamt um höchstens sechs Jahre.

Einer der folgenden Nachweise der Schwimmfähigkeit muss ebenfalls spätestens bis zum 01.07. des Einstellungsjahres eingereicht werden und darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 24 Monate sein.

Bei dieser medizinischen Untersuchung, welche wiederum beim LAFP NRW in Münster stattfindet, wird geprüft, ob du polizeidiensttauglich bist. Dabei werden u. a. Hör- und Sehvermögen sowie die körperliche Belastbarkeit (EKG) getestet. Auch die Körpergröße (hier sind mittlerweile Ausnahmen zur Mindestgröße von 163 cm möglich) wird gemessen und dein Body-Mass-Index ermittelt. Abschließend wirst du von einer Polizeiärztin oder einem Polizeiarzt untersucht. Es besteht die Möglichkeit, dass weitere Facharztbefunde herangezogen werden müssen. Dies wird aber im Einzelnen mit dir besprochen.

An diesem Tag erfolgt ebenfalls ein Formalgespräch. Hier werden eventuell offene Rückfragen geklärt. Weiterhin musst du hier u. a. angeben, ob gegen dich aktuell ein Strafverfahren anhängig ist. Außerdem werden die noch fehlenden Bewerbungsunterlagen mit dir besprochen.

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Mehr Informationen

Der Nachweis ist mittels Urkunde zu erbringen. Diese muss durch dich oder deinen Prüfer/ deine Prüferin beim Stadtsportbund beantragt werden.

 

Die Stadtsportbünde haben sukzessive auf eine digitale Prüfkarte umgestellt, sodass dir in diesem Fall möglicherweise lediglich die Urkunde aber nicht mehr (wie früher üblich)  auch die Prüfkarte ausgehändigt werden kann. Umso wichtiger, dass du darauf achtest, dass deine für das Sportabzeichen von dir absolvierten Disziplinen auf der Urkunde genannt werden.

 

Bitte bedenke, dass nur eine Urkunde von uns akzeptiert werden kann, die alle von dir dafür absolvierten Disziplinen nennt. Ein Hochladen der Prüfkarte ist dann hinfällig.

 

Denke bitte auch daran, dass der Verwaltungsvorgang bei den Stadtsportbünden mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann und kümmere dich frühzeitig!

Ohne ein gültiges Sportabzeichen können wir dich leider nicht einstellen!

 

Das Sportabzeichen muss bis zum 01.07. des Einstellungsjahres durch dich im Jobportal hochgeladen werden

Im Rahmen des Auswahlverfahrens im LAFP in Münster findet ein persönliches Formal-/Abschlussgespräch statt. In diesem Gespräch wirst du u. a. gefragt, ob du in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Konkret ist hier die Frage zu beantworten, ob du Schulden oder Verbindlichkeiten hast. Erklärbare Schulden/Verbindlichkeiten, z.B. Leasingverträge, stellen grundsätzlich kein Hindernis dar.

Das Assessment-Center absolvierst du im Regelfall in einer unserer Einstellungs- und Ausbildungsbehörden. Die Einladung dazu erfolgt durch die jeweilige Behörde. Wo du das AC absolvierst, hängt von deinem Wohnort ab. Solltest du außerhalb Nordrhein-Westfalens wohnen, wird gemeinsam mit dir eine Einstellungs- und Ausbildungsbehörde für die Durchführung des Assessment-Centers festgelegt. Im AC werden u. a. soziale und kommunikative Kompetenzen geprüft. Du absolvierst hier zwei Rollenspiele, hältst einen Vortrag und stellst dich einem Interview.

Erstes Rollenspiel:

Beim ersten Rollenspiel handelt es sich um ein Konfliktgespräch, das du mit einem/einer ausgebildeten Rollenspieler/-in führst. Dabei soll ein Konflikt behandelt werden, der im polizeilichen Umfeld auftreten kann. Dieses Gespräch dauert ungefähr fünf Minuten.

Vortrag:

Für den Vortrag hast du 15 Minuten Vorbereitungszeit. Es handelt sich um aktuelle Alltagsthemen. Der Vortrag soll ca. fünf Minuten dauern. Im Anschluss werden dir zwei Fragen zum Thema gestellt.

Zweites Rollenspiel:

Im zweiten Rollenspiel wird die Situation in einer Führungsstelle eines Polizeipräsidiums (vergleichbar mit einem Sekretariat) nachgestellt. Hier müssen schriftliche Unterlagen bearbeitet und es muss auf Telefonanrufe reagiert werden.

Interview:

Im abschließenden Interview sollst du etwas zu deiner bisherigen schulischen und/oder beruflichen Entwicklung erzählen sowie Fragen zu deiner Berufsmotivation und anderen Aspekten des Polizeiberufes beantworten.

Auch beim AC erhältst du nach der letzten Übung eine Rückmeldung zu deinem Ergebnis. Wenn du die Mindestanforderungen erfüllt hast (Rangordnungswert mind. 85), wirst du darüber unmittelbar informiert und später, sofern noch nicht erfolgt, zu einer Untersuchung beim Polizeiarzt eingeladen. Hier ist zu bemerken, dass unter Umständen die ärztliche Untersuchung für dich auch vor dem AC stattfinden kann – je nach Kapazitäten innerhalb der Verfahrensteile.

Wenn du das AC nicht bestanden hast, ist das Auswahlverfahren an dieser Stelle für dich beendet.

Du kannst dich dann frühestens für das folgende Einstellungsjahr erneut bewerben.